AGB´s - Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Geschäftsbedingungen für die 

Immobilienvermittlung

 

§ 1 Maklerprovision

 

Kommt es aufgrund der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Kaufvertrages, hat der Makler gegen Käufer und Verkäufer jeweils Anspruch auf Zahlung der ortsüblichen Provision. Gleiches gilt bei Miet- und Pachtverträgen.

 

Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund eines Nachweises des Maklers der gewollte oder aber ein wirtschaftlich gleicher Vertrag zustande gekommen ist. Die Maklerprovision ist mit Wirksamkeit dieses Vertrages zur Zahlung fällig. Andere Provisionssätze und Fälligkeiten gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart sind.

 

Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abge- schlossen wird. Der Makler kann sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden eine Provision verlangen.

 

Ist dem Adressaten eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bekannt, hat er dies unter Offenlegung der Informationsstelle unverzüglich mitzuteilen.

Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch des Erstanbieters nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nach­folgenden Anbietern die Vorkenntnis schriftlich mitzuteilen und auf deren Maklerdienste zu verzichten.

 

Die Vermittlung eines Wohnraum-Mietvertrages an Privatpersonen, zur Nutzung von privaten Wohn-zwecken, aufgrund eines nicht vom Interessenten beauftragten aktiven Angebotes des Maklers (z.B. per Inserat oder Internet), ist für den Mieter nicht kostenpflichtigDie Beauftragung des Maklers durch den Mietinteressenten, zur aktiven Suche einer Wohnimmobilie führt zur Provisionspflicht. Es gilt das Besteller-Prinzip.

 

Des Weiteren ist die Vermittlung von Kauf- und oder Gewerbe- und Wohnobjekten, in denen die Provisionspflicht nicht explizit ausgewiesen ist, für die kaufende, pachtende oder anmietende Partei generell kostenfrei. Aufgrund der möglichen Nachweispflicht gegenüber der provisions- pflichtigen Vermieter/Verkäufer/Besteller, hat der Makler einen Anspruch auf die Offenlegung der Adress- und Personendaten des Miet-/Pacht-/Kaufinteressenten.

 

§ 2 Vertraulichkeit

 

Alle Angebote sind streng vertraulich und nur für den Auftraggeber bestimmt. Erlangt ein Dritter durch Verschulden des Auftraggebers Kenntnis von den Angeboten und kommt dadurch ein Vertrag zustande, verspricht der Auftraggeber die Zahlung der vollen unter § 1 vereinbarten Provision.

 

§ 2.1 Datenschutz und EU-DatenSchutzGrundVerOrdnung

 

Die Firma Tanja Seuser Immobilien & Hausverwaltung verwendet und verarbeitet Daten grundsätzlich nur für sich selbst bzw. für die im Rahmen des Betriebes der Hausverwaltung bzw. Immobilienvermittlung anfallenden Vorgänge. Die Daten werden in Datenbanken gespeichert und bei Wegfall gelöscht. Die Daten werden niemals zu Werbezwecken gebraucht oder zu Werbezwecken an Dritte weitergegeben. Daten werden weitergegeben, soweit dies im Interesse der/des Eigentümer/s bzw. Mieter/s oder zur Abwendung eines unmittelbaren Nachteils notwendig ist. Die Daten werden z. B. weitergegeben an Handwerker, Heizkostenabrechner oder Gebäudeversicherer und deren Beauftragte bzw. Erfüllungsgehilfen.

Die Immobilien & Hausverwaltung Tanja Seuser wird im Umgang mit den Daten auf die Einhaltung des aktuellen Datenschutzrechtes achten. Die Löschung der Daten erfolgt nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und –pflichten.

Die Daten werden in der EDV und auf anderen Speichermedien abgelegt und gespeichert. Die Hausverwaltung bzw. Immobilienvermittlung ergreift die ihr möglichen Maßnahmen zur Sicherung der Daten. Allerdings kann ein gewaltsamer Zugriff nie ausgeschlossen werden.

 

Gegen die Weitergabe der Daten kann Einspruch erhoben werden, soweit hierdurch nicht elementare Vertragsverpflichtungen der Hausverwaltung betroffen sind. Für hierdurch entstehende Schäden ist der Einspruch Einlegende selbst verantwortlich. Die Hausverwaltung hat im Vorfeld eingehend über den Sachverhalt informiert und ist ihrer Aufklärungspflicht damit ausreichend nachgekommen. Ein Einspruch kann zu schweren Schäden und Nachteilen kommen. Hiervor wird somit gewarnt. 

 

§ 3 Vertragsabschluss

 

Der Auftraggeber wird den Makler unverzüglich von einem Vertragsabschluss unterrichten; er ist ver­pflichtet, ihm eine Vertragsabschrift zu übersenden.

 

§ 4 Haftung

 

Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf erteilten Informationen Dritter. Für die Richtigkeit und die Vollständigkeit kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Im Übrigen ist die Haftung des Maklers - gleich aus welchem Rechtsgrund - auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten begrenzt. Dies gilt auch für Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Abtretung von Schadensersatzansprüchen durch den Kunden ist ausgeschlossen.

 

Zwischenverkauf bzw. Vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.

 

§ 5 Widerrufsrecht - Widerrufsbelehrung für Verbraucher

 

Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um das  Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher, die – Tanja Seuser Immobilien und Hausverwaltung, Parkstraße 1 b, 51371 Leverkusen - mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerufen, darüber informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

§ 6 Schlussbestimmungen

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 51373 Leverkusen, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist.